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Samstag, 16. Mai 2020

Hegels Rechtsphilosophie


Hegel war ein bedeutender Philosoph des 18. Jahrhunderts. Er gilt als einer der bedeutendsten Vertreter des deutschen Idealismus sowie als einer der großen Schöpfergestalten des deutschen Geistes.

In seiner Rechtsphilosophie entwickelt Hegel auf drei Ebenen, wie sich das Individuum den politischen Einrichtungen und rechtlichen Regeln gegenüber verhält. Auf der ersten Ebene steht der freie Mensch als „Rechts-Person“ – und empfindet die Gesetze als puren Zwang: Du sollst dies nicht, du darfst jenes nicht!

Auf der zweiten Ebene, als warenproduzierender „Wirtschafts-Bürger“, erkennt der Einzelne jedoch, dass die scheinbar nur freiheitsraubenden Gebote auch ihre guten Seiten haben und ihn etwa vor Diebstahl oder Vertragsbruch schützen. Aber erst auf der letzten Ebene, in der Rolle des „Staats-Bürgers“, begreift das Individuum, dass in einer vernünftigen Wirklichkeit sein eigener Wille mit dem allgemeinen Willen, also dem des Staates, identisch ist.

»Der Staat ist die Wirklichkeit der sittlichen Idee.«

Diese Sentenz hat Hegel den Vorwurf der Staatsvergötterung eingebracht. Mehr noch: Er habe damit, so linke Kritiker, den Weg für Hitler geebnet. Demgegenüber glaubten rechte Gegner, eine Linie von Hegel über Marx bis hin zu Stalin ziehen zu können! Absurder Höhepunkt des Auslegungsstreits über Hegels angeblich so katastrophale Folgen war die Interpretation des Zweiten Weltkriegs als eine Auseinandersetzung zwischen deutschen Rechts- und russischen Linkshegelianern!